Seit 27. März ist Nachhaltigkeitskommunikation eine Rechtsfrage.

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) verbietet vage Aussagen und selbst erfundene Siegel im Umweltbereich. Unternehmen aus Lebensmittel-, Verpackungs- und Kosmetikbranche müssen jetzt handeln - oder riskieren Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Übersicht nicht konformer Umweltaussagen

Was ändert sich ab September 2026?

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Schluss mit vagen Aussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün" oder „nachhaltig" sind ohne konkreten, überprüfbaren Nachweis nicht mehr zulässig.

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Keine selbst erfundenen Siegel

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf unabhängigen Zertifizierungssystemen beruhen und von Dritten überprüft werden.

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Kompensation allein reicht nicht

Aussagen zu Klimaneutralität, die allein auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, sind ab Juni 2026 ausdrücklich untersagt.

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Empfindliche Sanktionen

Die Höhe der Strafen legen die Mitgliedstaaten fest. Erfahrungsgemäß sehen EU-Verbraucherschutzrichtlinien üblicherweise Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes vor.

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Besonders betroffen:
Drei Branchen im Fokus

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Lebensmittelbranche

Bio-Siegel, Aussagen zur regionalen Herkunft und Verpackungsversprechen müssen ab 2026 belegt werden, um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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Verpackungsindustrie

Aussagen wie „recycelbar" oder „plastikfrei" erfordern nun eine strenge unabhängige Zertifizierung und technische Dokumentation.

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Kosmetikbranche

Differenzierungsmerkmale wie „natürlich" und „vegan" stehen unter genauer Beobachtung. EmpCo beendet die Selbstdeklaration im Beauty-Marketing.

Fragen Sie den EmpCo-Assistenten

Erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihre Umweltaussagen von den EU-EmpCo-Regeln betroffen sein könnten.

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Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die EmpCo-Richtlinie? expand_more
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) - mit vollem Titel „Empowering Consumers for the Green Transition" - erweitert die bestehenden Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken um klare Vorgaben für Nachhaltigkeitsaussagen. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen, die neuen Regeln gelten ab 27. September 2026.
Betrifft EmpCo auch B2B-Unternehmen? expand_more
Auch wenn die Richtlinie primär auf B2C ausgerichtet ist, wenden viele Mitgliedstaaten sie auch auf B2B an. Deutschland und Italien behandeln B2B-Nachhaltigkeitsaussagen bereits mit ähnlicher Strenge. Zulieferer von B2C-Marken müssen sich ebenfalls darauf vorbereiten, ihren Kunden überprüfbare Nachweise zu liefern.
Was passiert, wenn mein Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt? expand_more
Zu den Sanktionen zählen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, Unterlassungsklagen von Wettbewerbern bzw. NGOs sowie die verpflichtende Rücknahme von Produkten vom EU-Markt - dazu kommt erheblicher Reputationsschaden.
Wie hilft die flustix-Zertifizierung? expand_more
flustix bietet eine unabhängige Überprüfung durch Dritte, die bestätigt, dass Ihre Nachhaltigkeitsaussagen auf anerkannten Systemen beruhen. Damit erfüllen Sie direkt die EmpCo-Anforderung an verifizierte Nachhaltigkeitssiegel.

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